Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der pv MAX S.à r.l. („Lieferant“) gegenüber Unternehmern im Sinne des Art. 14 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.
2. Vertragsabschluss und Unterlagen
Alle zu Angeboten gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Kostenvoranschläge sowie Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferant behält sich das Eigentum und das Urheberrecht an diesen Unterlagen vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Angebote des Lieferanten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant die Bestellung schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform oder einer gleichwertigen Form (z. B. Fax, E-Mail).
3. Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Preise Nettopreise und unterliegen der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten keine Verpackungs-, Transportkosten, Transportversicherung, Zölle oder andere Abgaben, die separat berechnet werden. Der Lieferant kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abschließen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erfolgt die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, behält sich der Lieferant das Recht vor, die Preise entsprechend den Marktbedingungen anzupassen.
4. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzüge zu leisten. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs weiterzuverkaufen. Die daraus resultierenden Forderungen werden hiermit zur Sicherung an den Lieferanten abgetreten. Der Lieferant ist berechtigt, die Rückgabe der Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
5. Lieferzeit und Teillieferungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie Streiks, staatliche Maßnahmen oder Naturkatastrophen. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat jede Partei die bereits erhaltenen Leistungen zurückzugewähren, und der Kunde hat dem Lieferanten die entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Führt ein Ereignis höherer Gewalt zu einer wesentlichen Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Vertrages, werden die Parteien in gutem Glauben darüber beraten, wie die Vertragsbedingungen an die veränderten Umstände angepasst werden können.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager des Lieferanten oder mit der Meldung der Versandbereitschaft, wenn der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert wird, auf den Kunden über. Ist eine Abnahme erforderlich, geht die Gefahr mit der Abnahme durch den Kunden über. Der Lieferant kann die Lieferung auf Kosten des Kunden gegen Transportrisiken versichern.
7. Mängelgewährleistung
Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist, die ihre Eignung für den vertraglichen Zweck beeinträchtigen. Mängel sind schriftlich zu rügen: offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Lieferant die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder ersetzen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Kunde muss dem Lieferanten die Überprüfung der mangelhaften Ware ermöglichen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8. Haftungsbeschränkung
Der Lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Abtretung und Aufrechnung
Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Lieferanten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden unterliegen luxemburgischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Luxemburg-Stadt, sofern dies nicht im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand steht. Der Lieferant kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden unterliegen luxemburgischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Luxemburg-Stadt, sofern dies nicht im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand steht. Der Lieferant kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
12. Rücktrittsrecht
Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, ohne dass innerhalb einer angemessenen Frist eine angemessene Sicherheit gestellt wird. Im Falle des Rücktritts kann der Lieferant die Rückgabe der Ware verlangen und Ersatz für etwaige Wertminderungen oder Schäden geltend machen.
13. Datenschutz
Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten zu, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung des Lieferanten.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Steuer- und Rechtskonformität
Innergemeinschaftliche Lieferung
Im Falle einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß Artikel (43, 1. d) des luxemburgischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Kunde verpflichtet, eine Eintragungsbescheinigung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung nach, wird die Mehrwertsteuer neu berechnet und in Rechnung gestellt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Luxemburg-Stadt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Lieferant kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.
Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei solche Änderungen für künftige Verträge wirksam werden.

